Kerngold Immobilien - Immobilienmakler in Mannheim
Kerngold Immobilien - Immobilienmakler in Mannheim
Wir haben sofort Kunden für Ihre Immobilie! Wir kaufen auch sofort Ihre Immobilie! Ein Anruf genügt! Ehrlich. Professionell. Wir nehmen Ihnen bei Verkauf und Vermietung die Last ab.
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Kerngold Immobilien Mannheim - Für Eigentümer

Ihre  Immobilie ist Ihr Leben

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Ganz einfach: Kerngold Immobilien hat Erfahrung im optimalen und reibungslosen Verkauf von Immobilien. 


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Sollte dort noch nicht der richtige Käufer dabei sein, finden wir über unseren Marketingplan in Kürze den richtigen Käufer für Sie.

 

Gerne erhalten Sie bei uns auch - auf kurze Zeit befristet -  eine kostenlose Marktwert-Analyse.

 

Zusätzlich informieren wir Sie gerne unverbindlich über den Energiepass, Verkaufsablauf, Notarvertrag, Kosten eines Verkaufs mit und ohne Makler, Checklisten und Ratgeber. 

 

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  • Wie viel ist mein Objekt wert?

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  • Hat der Verkauf steuerliche Auswirkungen?

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  • Was habe ich bei erfolgtem Verkauf zu tun (Übergabe, Versicherungsverträge usw.)?

  • und vieles mehr

Dabei können Ihnen nur erfahrene Makler mit entsprechenden Kenntnissen des regionalen Immobilienmarktes behilflich sein.

 

Eine Aufgabe, die eine gewissenhafte Arbeit erfordert - für kerngold Immobilien ist dies Tagesgeschäft.
Aufgrund der langjährigen Erfahrung, des vorhandenen Netzwerkes und der guten Erfahrungen können Sie beim Verkauf auf Kerngold Immobilien vertrauen.

 

Bei uns sind Sie ein Kunde und nicht eine Nummer.

 

Mieter müssen weniger renovieren

 

Die Renovierung von Mietwohnungen: Sie führt häufig zu Streit zwischen Mieter und Vermieter. Dann müssen oft die Gerichte ran. Nun entschied der BGH zugunsten der Bewohner.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Mietern beim Streitthema Wohnungsrenovierung den Rücken gestärkt. Vermieter dürfen die Instandhaltung einer Wohnung dann nicht pauschal auf die Mieter übertragen, wenn sie beim Einzug gar nicht renoviert worden ist. Das hat das Gericht am Mittwoch entschieden (Az.: VIII ZR 185/14 u.a.). Der Mieterbund nannte die Urteile „wegweisend“.

 

Weiter stellten die Richter grundsätzlich klar, dass Mieter nicht dazu verpflichtet werden dürfen, zumindest anteilige Renovierungskosten zu übernehmen, wenn sie vor Fälligkeit der Schönheitsreparaturen ausziehen. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Wohnung beim Einzug renoviert übergeben wurde oder nicht. Die Grundsatzurteile betreffen nach Einschätzung des Deutschen Mieterbundes unter Umständen Millionen von Mietern. Deutschlands oberstes Zivilgericht kippte damit seine bisherige Rechtsprechung.

 

Mieter würden unangemessen benachteiligt, wenn sie nicht nur ihre Abnutzungen, sondern auch die ihres Vormieters beseitigen müssten, sagte die Vorsitzende BGH-Richterin Karin Milger in Karlsruhe zu den Klauseln bei unrenovierten Wohnungen.

 

Die anteilige Beteiligung an den Renovierungen bei Auszug sei für Mieter nicht nachvollziehbar und durchschaubar zu regeln, hieß es außerdem zu den sogenannten Quotenklauseln.

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Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßte die Urteile. Allein die vom BGH jetzt gekippten Quotenklauseln dürften in jedem zweiten Mietvertrag enthalten sein, sagte Verbandsdirektor Lukas Siebenkotten.

 

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland forderte eine neue gesetzliche Regelung. „Die Schönheitsreparaturen sollten künftig grundsätzlich Sache des Mieters sein. Das würde Rechtssicherheit für beide Parteien schaffen und wäre im Interesse aller Beteiligten“, sagte Kai Warnecke. Es sei nun zu befürchten, das künftig verstärkt nur renovierte Wohnungen übergeben würden, um Streit zu vermeiden, so Axel Gedaschko vom Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW. Das könnte auch Auswirkungen auf die Höhe der Kaltmiete haben.

 

Den Richtern lagen drei Fälle vor, in denen Vermieter ihre Ex-Mieter auf Schadenersatz verklagt haben, weil diese beim Auszug die Wohnung nicht instand gesetzt haben. In allen Fällen waren die Klauseln im Mietvertrag umstritten, mit denen die Schönheitsreparaturen auf die Mieter übertragen worden waren.

In einem Fall sollte eine Raucherin dazu verpflichtet werden, beim Auszug alle Ausbesserungsarbeiten zu ersetzen, obwohl sie laut Mietvertrag nur einen Teil tragen müsste. Das Landgericht Hannover begründete das mit dem angeblich verrauchten Zustand der Wohnung. Dieses Urteil hob der BGH jetzt auf - der Fall muss in Hannover nun neu verhandelt werden.

 

Unabhängig von den Grundsatzurteilen ist dies bereits das dritte Verfahren innerhalb kürzester Zeit, in dem der BGH rechtliche Fragen zum Thema Rauchen in den eigenen vier Wänden klären musste. So entschieden die Richter im Januar, dass Nachbarn unter Umständen dazu verpflichtet werden können, sich beim Rauchen auf dem Balkon an bestimmte Zeiten zu halten.

 

Und der Prozess des deutschlandweit bekannten Rauchers Friedhelm Adolfs (76) muss nach dem Willen der BGH-Richter neu aufgerollt werden. In seinem Fall wurde am Mittwoch bekannt, dass das Düsseldorfer Landgericht die für kommenden Dienstag geplante Zwangsräumung seiner Wohnung abgesagt hat.

Schönheitsreparaturen haben den BGH schon sehr oft beschäftigt. Sie führen häufig zu Streit zwischen Mietern und Vermietern.

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